Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bezuschussten Weiterbildungslehrgänge für Unternehmer und Führungskräfte im Themenbereich "Unternehmensführung" nimmt das itb die Leitstellenfunktion in Abstimmung mit dem ZDH wahr.
Bezuschusst werden aus den Mitteln der öffentlichen Hand Unternehmensführungslehrgänge, deren Durchführung auf der Grundlage abgestimmter und anerkannter Rahmenlehrpläne basiert. Die Förderanträge nimmt der Zentralverband des Deutschen Handwerks - Frau Petra Schare, Abt. Gewerbeförderung, Tel. 030 206 19 339 - von den Veranstaltern der Handwerksorganisationen entgegen.
Über die abgestimmten Rahmenlehrpläne, die Basis der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über den Zentralverband des Deutschen Handwerks sind, informieren die Internetseiten des itb mit den entsprechenden Gliederungen der Lehrinhalte.
Sofern einzelne Veranstalter von diesen Rahmenlehrplänen abweichen, ist in diesen Fällen eine 'Individuelle Freizeichnung' durch das itb erforderlich. Das notwendige Antragsformblatt (PDF-Datei: 46,2 KB) ist ebenfalls auf den Internetseiten des itb zu finden. Individuell freigezeichnete Lehrgänge, die vom itb auf ihre Handwerksrelevanz im Rahmen der abgestimmten Lehrgänge überprüft wurden, bleiben für die Dauer von 3 Jahren förderfähig.
Parallel dazu werden ebenfalls aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über den Zentralverband des Deutschen Handwerks Unternehmensführungslehrgänge im Bereich "Neue Technologien" gefördert. Hier obliegt dem Heinz-Piest-Institut (HPI) in Hannover die Funktion der entsprechenden Leitstelle.